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SICHERHEIT BEI AUFZUGANLAGEN

SICHERHEIT wird bei uns großgeschrieben.

Um allen Benutzer sowie unserem Servicepersonal eine größtmögliche BETRIEBSSICHERHEIT zu gewährleisten, müssen Aufzuganlagen in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Sachverständigen (z.B. vom TÜV) überprüft werden.

Unsere fach- und anlagekundigen Monteure geben bei diesen Prüfungen die notwendige Unterstützung sowie Prüfmittel. Sofern kein elektronisches Lastprüfsystem verwendet wird, stellen wir als Servicefirma die erforderlichen Belastungsgewichte zur Verfügung.

Sollten bei den Prüfungen (aber auch bei unseren regelmäßigen Wartungen) Mängel
festgestellt werden, beseitigen wir diese bzw. benachrichtigen den Betreiber.

Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV):

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet die Betreiber von Aufzuganlagen, diese bis spätestens zum 31.12.2007 entsprechend den Vorschriften nachzurüsten.

Die Gefährdungspotentiale eines Aufzuges werden mittels einer Gefährdungsbeurteilung bzw. einer sicherheitstechnischen Bewertung bestimmt. Hierzu empfehlen wir den TÜV Berlin-Brandenburg.  Sollte Ihnen als Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen, erstellen wir Ihnen kurzfristig ein Angebot zur Beseitigung bzw. Minimierung der Gefährdungspotentiale.
 
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